Gebührenreglement

Gültig seit 18.01.2026

Das vorliegende Gebührenreglement ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Helvenda und regelt die Gebühren für die Nutzung des Marktplatzes.

1. Grundsätze

🎉

Aktuell: Helvenda ist komplett kostenlos!

Während unserer Einführungsphase ist die gesamte Plattform vollständig kostenlos nutzbar:

  • ✓ Angebote einstellen – kostenlos
  • ✓ Kaufen – kostenlos
  • ✓ Mitgliedschaft – kostenlos
  • ✓ Verkaufsprovision – derzeit 0%
  • ✓ Booster – derzeit kostenlos

Wir informieren Sie rechtzeitig, bevor die untenstehenden Gebühren aktiviert werden.

2. Zukünftige Gebührenstruktur

Hinweis: Die folgenden Gebühren sind noch nicht aktiv. Sie werden erst nach der Einführungsphase erhoben. Wir informieren alle Mitglieder mindestens 30 Tage vor Aktivierung per E-Mail.

2.1 Erfolgsprovision

Bei einem erfolgreichen Verkauf wird eine Erfolgsprovision fällig. Diese wird vom Verkäufer bezahlt.

Erfolgsprovision
5% des Verkaufspreises
Höchstbetrag
CHF 150.00
MwSt auf Provision (8.1%)
wird zusätzlich berechnet

Beispiel

Verkaufspreis: CHF 1'000.00
Erfolgsprovision (5%): CHF 50.00
MwSt (8.1%): CHF 4.05
Total Gebühren: CHF 54.05

2.2 Zahlungsgebühren

Bei Nutzung des Zahlungsschutzes fallen zusätzlich Zahlungsgebühren an, die vom Verkäufer getragen werden:

Zahlungsabwicklung (Stripe)
2.9% + CHF 0.30
Auszahlung
0.25% + CHF 0.55

Für Käufer: Der Zahlungsschutz ist kostenlos. Sie zahlen nur den Artikelpreis und die Versandkosten.

2.3 Optionale Booster

Verkäufer können ihre Angebote mit kostenpflichtigen Boostern hervorheben und so die Sichtbarkeit erhöhen:

Boost
CHF 5.00

Bessere Platzierung in Suchergebnissen und erhöhte Sichtbarkeit

🚀Turbo-Boost
CHF 10.00

Sehr prominente Platzierung + alle Boost-Vorteile inklusive

👑Super-Boost
CHF 25.00

Höchste Sichtbarkeit, Top-Position + Startseiten-Präsenz

Booster-Gebühren werden bei Veröffentlichung des Angebots fällig. Alle Preise inkl. MwSt. Booster können jederzeit auf eine höhere Stufe upgegradet werden.

2.4 Helvenda Wohnungen — Vermittlungsentgelt und Mieter-Einzugsbonus

Für Mietwohnungs-Inserate auf der Subdomain wohnen.helvenda.ch gilt ein eigenes Erfolgsmodell. Helvenda verdient nur, wenn ein Mietverhältnis tatsächlich zustande kommt und beginnt. Inserieren, Suchen, Bewerben und das Helvenda-Zertifikat bleiben für Mietinteressierte kostenlos.

2.4.1 Vermittlungsentgelt der Vermieter

Berechnungsbasis
Erster monatlicher Nettomietzins (ohne Nebenkosten)
Provision
33 % des ersten Nettomietzinses
Mindestbetrag
CHF 290.00
Höchstbetrag (Cap)
CHF 990.00
MwSt
wird zusätzlich ausgewiesen

Das Vermittlungsentgelt ist erfolgsabhängig und wird mit Beginn des vermittelten Mietverhältnisses fällig. Wird der Mietvertrag aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vor Mietbeginn aufgehoben und kommt das Mietverhältnis effektiv nie zustande, entfällt die Provision oder wird auf Antrag rückerstattet. Eine Schutzfrist von sechs Monaten verhindert Umgehungen durch nachträglichen Direktabschluss mit über Helvenda vorgestellten Personen (vgl. AGB Ziff. 1.5.8).

Beispiele

  • Nettomiete CHF 1’500 → 33 % = CHF 495 (über Mindestbetrag, unter Cap)
  • Nettomiete CHF 2’000 → 33 % = CHF 660
  • Nettomiete CHF 2’500 → 33 % = CHF 825
  • Nettomiete CHF 3’000 → 33 % = CHF 990 (Cap erreicht)
  • Nettomiete CHF 4’500 → gedeckelt auf CHF 990
  • Nettomiete CHF 800 → Mindestbetrag CHF 290 (anstelle von CHF 264)

Beträge in Schweizer Franken, exkl. MwSt.

2.4.2 Mieter-Einzugsbonus

Wer über Helvenda Wohnungen erfolgreich vermittelt wird und in das Mietobjekt einzieht, erhält von Helvenda einen freiwilligen einmaligen Einzugsbonus. Voraussetzungen, Höhe und Auszahlung sind in den AGB Ziff. 1.5.9 geregelt.

Höhe Einzugsbonus
CHF 250.00
Auszahlung
Frühestens 30 Tage nach Mietbeginn auf Schweizer IBAN
Häufigkeit
Einmal je vermitteltem Mietverhältnis

Der Einzugsbonus ist eine freiwillige Leistung von Helvenda und keine Beteiligung an einem Maklerlohn. Mietverhältnisse zwischen nahestehenden Personen, Eigengeschäfte sowie Konstellationen ohne kausale Vermittlung durch Helvenda sind ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 1.5.9). Helvenda kann Höhe und Voraussetzungen für künftige Vermittlungen anpassen oder den Bonus einstellen.

3. Fälligkeit und Zahlung

5.1 Zahlungsfrist

Offene Gebühren werden 14 Tage nach Entstehung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsaufforderung wird per E-Mail zugestellt.

5.2 Zahlungsmethoden

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
  • TWINT
  • Apple Pay
  • Banküberweisung (mit QR-Code)

5.3 Mahnverfahren

Bei Nichtzahlung gilt folgendes Mahnverfahren:

  • Nach 30 Tagen: Erste Zahlungserinnerung
  • Nach 44 Tagen: Zweite Erinnerung + CHF 10.00 Mahnspesen
  • Nach 58 Tagen: Kontosperrung

4. Rückerstattungen

6.1 Erfolgsprovision

Die Erfolgsprovision wird auf Antrag zurückerstattet, wenn:

  • Der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt hat
  • Die Parteien den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufheben

Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Verkaufsabschluss gestellt werden.

6.2 Booster

Gebühren für Booster werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Fragen?

Bei Fragen zu den Gebühren kontaktieren Sie uns unter: support@helvenda.ch

Gebührenreglement gültig seit 18.01.2026

Ergänzung «Helvenda Wohnungen» (Abschnitt 2.4): Stand 25.05.2026